Beteiligung von Privatinvestoren am Internationalen Handel mit Bankinstrumenten.

Einleitung

Die größten Schwierigkeiten für das Verständnis des nachfolgend zu skizzierenden, internationalen Handels mit Bankinstrumenten, ja in der Regel überhaupt der Glaube an die Existenz derartiger Bankgeschäfte, ergibt sich daraus, dass diese Transaktionen unter strikter Geheimhaltung sowie Vertraulichkeit unter den handelnden Institutionen getätigt werden. Die allermeisten Banken, Kreditinstitute und institutionellen Anleger, vor allem aber der größte Teil der Manager dieser Einrichtungen, hat zwar mal irgendetwas von der Existenz derartiger Geschäfte gehört, ordnen diese Informationen und Geschichten mangels detaillierter Kenntnisse indes der Märchenwelt zu und bezeichnen sie als Phantasiegeschichten. Eine allgemeine Beurteilung dieser Transaktionen, auch durch Fachleute, wird dadurch erschwert, dass sowohl die involvierten Staaten und staatlichen Einrichtungen, wie auch die konkret an diesen Transaktionen beteiligten Banken gegenüber Outsidern, zu denen praktisch sämtliche private Anleger gehören, die Existenz derartiger Geschäfte strikt und vehement verneinen. So ist es auch nur natürlich, dass es keine offiziellen und seriösen Darstellungen dieses internationalen Handels mit Bankinstrumenten gibt, auf die man zuverlässig zurückgreifen könnte. Schließlich und nicht zuletzt wird der Eindruck von diesen Geschäften als unseriöse Phantasiegebilde mit krimineller Substanz dadurch verstärkt, dass es in der Tat eine Vielzahl von Glücksrittern, unseriösen Spekulanten und schlicht Kriminellen gibt, die insbesondere private Kapitalanleger mit gelegentlich zweifelhaften liquiden Mitteln dazu bewegen, gegen sehr hohe, mit normalen Anlagen nicht darstellbaren Gewinnmargen, Gelder und Werte zur Verfügung zu stellen, die dann in irgendwelchen dunklen Kanälen verschwinden, in der Regel gemeinsam mit den Empfängern dieser Anlagewerte.

Ganz im Gegensatz zu diesem Bild, das sich die weit überwiegende Mehrzahl der professionell tätigen Personen im Bereich Banken, Finanzierungsinstitutionen und institutionelle Anleger von diesem Bereich machen, ist die Realität dadurch gekennzeichnet, dass derartige Transaktionen Tag für Tag für den normalen Betrachter in unvorstellbaren Größenordnungen getätigt werden, so wie es schon seit sehr langer Zeit geschieht und sicherlich noch, in welcher konkreten Ausformung auch immer, künftig weiterhin geschehen wird. An jedem Banktag  in der Woche  und im Jahr werden Milliardenbeträge mit diesen Bankinstrumenten gehandelt. Dies geschieht in wohlüberlegten geordneten Ablaufstrukturen mit klar definierten Instrumenten und eindeutig bestimmten handelnden Personen und Organisationen. Nichts wird dem Zufall überlassen und jede einzelne Person sowie staatliche oder private Institutionen haben ihre klar definierten Aufgaben. Dies ist ein weltumspannendes Handelssystem, das direkt nichts mit kriminellem Handeln zu tun hat und das in Wirklichkeit relativ transparent und einleuchtend ist. Wie nachfolgend noch darzustellen ist, erfordern die hohe Sensibilität, die Komplexität der Transaktionen als solcher, nicht zuletzt aber auch die ungeheuer großen Kapitalmengen, die mit diesen Transaktionen bewegt werden, eine strikte Geheimhaltung nach außen und eine vertrauliche Handhabung der Transaktionen unter den beteiligten Personen und Institutionen.

Für den privaten Investor, der die Möglichkeiten dieses Instrumentenhandels für seine eigenen Interessen in Anspruch nehmen möchte, ergeben sich in der Regel große Schwierigkeiten. Das System und die Strukturen dieses Handelns erlauben es nicht, dem privaten Investor vollen Einblick zu geben in die Gesamtheit des Systems wie auch in die konkrete Abwicklung der verschiedenen Transaktionen. Der private Investor muß daher schon in gewissem Umfange Glück haben, um überhaupt mit den Personen oder Institutionen in Verbindung zu kommen, die diese Möglichkeit haben, mit dem bereitgestellten Kapital als Investor an diesem Instrumentenhandel teilzunehmen. Betreiben diese Personen und Institutionen ihr hochsensibles Geschäft ernsthaft, können sie dem privaten Investor auch auf Dauer gesehen nur einen Teil der konkreten Informationen zugänglich machen, weil diese Informationen in die falschen Hände geraten könnten. Auf  der anderen Seite muß aber den privaten Investoren, die nicht rein spekulativ à fonds perdu Beträge zur Verfügung stellen, eine gewisse Sicherheit gegeben werden, dass sie jedenfalls ihre Einlage und eine Mindestverzinsung in geordneter Weise zurückerhalten. Dies ist bei seriös gestalteten Geschäftsbeziehungen umso wichtiger, als die Einlagebeträge doch schon erhebliche Größenordnungen aufweisen, die in der Regel nicht unter  10 Mio. US Dollar liegen.

Auf der anderen Seite entsteht ein zunehmend größerer Bedarf an privaten Kapitalzuflüssen, weil dieser internationale Handel mit Bankinstrumenten sich immer stärker ausweitet und auf dieses private Investoren Kapital dringend angewiesen ist. Hinzu kommt, dass die Institutionen und Personen mit Kapitalschöpfungs- und Kapitalsammelbeckenfunktion doch mehr und mehr aus dem Verborgenem heraustreten und dem privaten Investor zunehmend direkt und indirekt Absicherung seines Kapitals und der zu erwartenden Rendite anbieten, wie es sich in dieser Form in früheren Zeiten nicht gegeben hat. Es wirken sich also auch hier zunehmend Marktmechanismen des kapitalistischen Wettbewerbes aus, die jedenfalls für den privaten Investor durchaus positive Elemente aufweisen.

Für die konkrete Beteiligung eines privaten Investors an einem derartigen internationalen Handel mit Bankinstrumenten kommt es insgesamt entscheidend darauf an, dass ihm unter Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit gleichwohl quasi als eine Spitze des Eisberges bankübliche und verifizierbare Sicherheiten angedient werden, die sein privates Investment weitgehend absichern. Es bleibt aber immer dabei, dass dem privaten Investor eine ganze Rolle wesentlicher Informationen über Art und Umfang dieses Handels wie auch über die beteiligten Personen und Institutionen verborgen bleiben und verborgen bleiben müssen, weil sonst das gesamte System gefährdet würde.

 

2.Terminologie

In dem internationalen Handel mit Bankinstrumenten werden verschiedene Begriffe, zum Teil mit gleichem, zum Teil aber auch mit unterschiedlichem Inhalt genutzt.

Ein erster technischer Begriff ist jener des „ Bankinstruments “ oder des „ Bankdokuments “ ( engl.    „ Instrument “ ). Es handelt sich dabei um eine von einer Bank ausgestellte Urkunde oder Dokument, die eine finanzielle Verpflichtung der Bank beinhaltet, die allerdings unterschiedlich sein kann.

Ein weiterer banktechnischer Begriff ist die „ Bankschuldverschreibung “ ( engl. „Bank Debenture “ ). Dieser Begriff kennzeichnet ebenfalls verschiedene Arten der Bankinstrumente. Schließlich wird unscharf aber sehr oft der Begriff der „ Prime Bank Guaranty “ ( PBG ) benutzt, der unscharf alle Arten von Bankinstrumenten bezeichnet, die von sogenannten „ Prime Banks “, d.h. ebenfalls unscharf formuliert „ erstklassigen Banken “ ausgestellt werden.

Konkreter und mehr spezifischen Inhalt haben demgegenüber die Begriffe „ Schuldverschreibung “     ( engl. „ Promissory Notes “ ) und „ Dokumenten-Akkreditiv “ ( engl. „ Documentary Credit “ ). Bei den letzteren spielt der „ Stand by Letter of Credit “  ( SLC ), für den es keine echte deutsche Übersetzung gibt aber die vielleicht lauten könnte „ Beistandskredit “ oder „ Stand by Credit “ eine große Rolle. Schließlich ist der Wechsel ( engl. „ Bill of Exchange “ ) zu nennen.

In der Praxis am wichtigsten sind der „ Stand by Letter of Credit “ für kurzfristige, normalerweise auf ein Jahr begrenzte Laufzeiten sowie die „ Promissory Notes“ ( Schuldverschreibung ), die Laufzeiten bis zu 10 und 20 Jahre haben und normalerweise sowie im Gegensatz zum „ SLC “ eine Verzinsung beinhalten, die regelmäßig bei etwa 7,5 % p. A. liegt.

Für den Inhalt und den Handel mit diesen Bankinstrumenten wird regelmäßig Bezug genommen auf die „ Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive “  ( ERA ) der „Internationalen Handelskammer “  ( IHK ), publiziert unter der Nummer 500 ( engl. Uniform Customs and Practise for Document Credits, 1993 Revision, ICC Publication Number 500 ; Kurzform ICC 500)

Wichtig ist insgesamt, dass es unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Begriffsinhalten gibt, so dass in jedem Einzelfall klar ermittelt werden muß, um welches Dokument mit welchen Inhalten es sich handelt. Gerade der Begriff „ Prime Bank Debentures “ oder „ Prime Bank Guaranty “ ( PBG ) sagt lediglich aus, dass es sich um eine Schuldverschreibung einer erstklassigen Bank handeln muß.

3.Politisch ökonomische Grundlagen

Die mit Abstand wichtigste Feststellung für den hier skizzierten Handel ist zweifachen Inhalts: Der internationale Handel erfolgt fast ausschließlich in US Dollar Währung und wird in hohem Maße von der US Regierung, insbesondere von der Federal Reserve ( FED ) initiiert, gesteuert und kontrolliert. Als einzige wirkliche Weltwährung hat der US Dollar eine herausragende Bedeutung nicht nur für den Welthandel, sondern gleichermaßen für alle übrigen nationalen Währungen, Wirtschaften und Finanzsysteme. Gleiches gilt für die Supra-nationalen Systeme, wie z. B. die Europäische Union. Die USA haben damit nicht nur eine schwierige, zum Teil hochkomplexe weltweite Aufgabe, sondern zugleich auch ein elementares Interesse, dass sie nicht nur ihrer Aufgabe im weltweiten Verbund gerecht werden, sondern auch das eigene Land und die Währung im eigenen Land vor Gefahrenlagen von außen schützen, aber zugleich auch die Position als weltweite Leitwährung zum eigenen Vorteil nutzen. Dies kann nur in einem weltweiten Verbundsystem geschehen, das bei weitem nicht nur von wirtschaftlichen, vor allem kapitalistisch orientierten Handlungsmaximen und Strategien bestimmt wird, sondern naturgemäß auch eminent wichtige politische, insbesondere auch wirtschaftspolitische Komponenten beinhaltet. Dies umso mehr, als ganz erhebliche Teile der US Dollar Noten sich außerhalb der USA befinden und hier einen beachtenswerten Wirtschafts- und Machtfaktor darstellen. Bei dieser weltweiten, außerhalb der USA angesiedelten Macht- und Wirtschaftskonstellation auf der Basis des US Dollars spielen die europäischen Länder und der europäische Wirtschaftsblock eine herausragende Rolle. Schon aus diesem Grunde hat sich bereits vor Jahrzehnten schrittweise ein sehr enges Zusammenspiel zwischen den USA und den europäischen Ländern entwickelt, wobei sich gerade bei dem internationalen Handel mit Bankinstrumenten die Schweiz als eines der großen Zentren des Handels im Laufe der Zeit etabliert hat.

 Die strategischen Zielsetzungen der USA sind mehrfacher Art und können sicherlich nicht immer klar voneinander getrennt werden bzw. treten gelegentlich gebündelt in Erscheinung. Eine erste Zielsetzung besteht darin, die US Währung innen und außen stabil zu halten und für Stabilität zu sorgen. Daraus ergibt sich eine zweite Zielsetzung, nämlich die US Dollar Noten, die sich außerhalb der USA befinden in irgendeiner Weise in den Griff zu kriegen und für die eigenen Zielsetzungen zu nutzen. Schließlich ist eine dritte Zielsetzung zu nennen, die dahin geht, privates Kapital in US Dollar Währung für nationale und internationale, wichtige Investitionsprojekte weltweit zu aktivieren und einzusetzen.

 Bei der Auswahl der zur Erreichung dieser Ziele einzusetzenden Instrumente traten unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche Machtstrukturen aber auch wirtschaftliche Grundkonstellationen auf nationaler und internationaler Ebene in Erscheinung, die alle zu einem funktionierenden System integriert werden mussten. Die ganze Komplexität dieser Aufgabenstellung, wie sie gestern sowie gegenwärtig vorhanden ist und auch künftig immer wieder in Erscheinung treten wird, kann hier nicht dargestellt werden. Die Grundkonstellation ist wie folgt zu skizzieren: Die USA können mit ihren verschiedenen staatlichen Organisationen außerhalb der Hoheitsgebiete im Noten- und Währungsbereich nur begrenzt Maßnahmen durchsetzen. Sie bedienen sich zwar hier anderer nationaler und internationaler Organisationen, wie z. B. der BIS ( Bank for  International Settlements ) in Basel, einzelner staatlicher Noten- bzw. Zentralbanken bzw. der Unterstützung staatlicher Regierungen und internationaler Zusammenschlüsse wie z. B. der Europäischen Union oder der      G7-Staaten. Alle diese Instrumente reichen indes nicht aus, um den ungeheuer großen und vielfältigen privaten US Dollar Kapitalmarkt außerhalb der USA, vor allem in Europa, zur Bereitstellung von Mitteln und insbesondere zur Mitwirkung in der Realisierung der verschiedenen Ziele zu bewegen.

Insbesondere können die großen Banken und institutionelle Anleger als weitgehend eigenständige Machtfaktoren nicht über dirigistische Maßnahmen zum Mitwirken bewegt werden. Die mit Abstand beste Möglichkeit, die großen Banken und privaten, nicht bei der öffentlichen Hand liegenden          US- Dollar- Vermögensmassen zur Mitwirkung zu bewegen, besteht vielmehr darin, ihnen Profit- und Entwicklungsmöglichkeiten durch Mitwirkung zu eröffnen, die ihnen sonst nicht zur Verfügung stehen würden. Genau dies ist die Grundkonstellation des internationalen Handels mit Bankinstrumenten auf US- Dollar- Basis. Dabei ist wichtig festzuhalten, dass sich diese Zusammenarbeit im Wesentlichen auf die größten europäischen Banken konzentriert. Wo jetzt allerdings mit welchen Beteiligten welche Wirkungszusammenhänge in der konkreten Durchführung der Maßnahmen in Erscheinung treten und wie und bei welchen Beteiligten sich Machtkonstellationen im konkreten Einzelfall auswirken, ist praktisch nicht allgemein feststellbar. Wichtig scheint demgegenüber, dass es formale Ablaufstrukturen mit verteilten Kompetenzen gibt, die in ihrer Gesamtheit diesen Handel mit Bankinstrumenten bestimmen. Hier haben sich im Verlauf der Zeit verfestigte und insgesamt zuverlässige Ablaufstrukturen und Zuständigkeiten ergeben, die wie folgt skizziert werden können:

Die USA, vor allem vertreten durch die Federal Reserve, eröffnen den Großbanken die Möglichkeit, eigene, die ausstellende Bank selbst verpflichtende Bank-Debenture-Instrumente mit bestimmten Laufzeiten in US-Dollar-Währung auszustellen und in den Verkehr zu bringen. Je nachdem welche Zielsetzungen mit dieser Kapitalschöpfung und Kapitalverwendung verbunden  sind, handelt es sich dabei um kurzfristige ( short-term ) ( typischerweise SLC’s ) oder langfristige ( long-term )                  ( typischerweise Schuldverschreibungen ; engl. Promissory Notes ) Bank-Debenture mit einer Laufzeit von normalerweise einem Jahr bzw. 10 bis 20 Jahren. Die Ausstellung und der Handel mit diesen Bank-Debentures unterliegt dabei einigen wesentlichen Bedingungen:

 Die erste Bedingung besteht darin, dass die Ausstellung dieser Papiere grundsätzlich der Genehmigung der Federal Reserve bedarf. Das gilt auch dann, wenn andere internationale Organisationen, wie z. B. die UNO oder die IMF die Ausstellung derartiger Papiere initiieren. Eine zweite sehr wichtige Bedingung, die erst zur Aktivierung des privaten Sektors führt, besteht darin, dass diese Papiere immer erst dann ausgestellt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass sie auch sofort bezahlt werden. Dabei ist für diese Bezahlung keine Kreditierung möglich, es muß echte Valuta zur Verfügung gestellt werden.

Im Zusammenhang mit dieser zweiten Bedingung gilt als dritte Bedingung, dass die Banken niemals eigenes Geld für die Ausstellung und dem Handel mit diesen Bank-Debenture-Instrumenten verwenden dürfen. Das bedeutet, dass das bereitzustellende Kapital von außen kommen muß.

In Anbetracht der Vielzahl und der Größenordnung dieser Kapitalschöpfungsmaßnahmen müssen konstant große Dollar Mengen in organisierter Weise bereitgestellt werden, um die Funktionsfähigkeit dieses Systems sicherzustellen. Aus diesen Gründen, aber wohl auch aus Gründen einer weiter wirksamen Kontrolle wird eine zweite, von den emittierenden Banken unabhängige Gruppe von Unternehmen bzw. Personen, die Kapital bereitstellen, tätig. Ihnen ist das Recht vorbehalten, in organisierter Form an der Emission dieser Papiere mitzuwirken: die Commitment-Holder ( Inhaber von Verpflichtungen ). Diese von den USA lizenzierten und kontrollierten Kapitalbereitsteller haben in diesem sogenannten Primary Markt die ausschließliche und entscheidende Funktion der vor Erstellung der Instrumente notwendige Kapitalbereitstellung und sind dementsprechend ständig bemüht, immense Kapitalmengen zu sammeln. Sie haben aber zugleich auch eine Vermittlungsfunktion in der Weise, als sie zwecks weiterer Verwendung ihres Kapitals bemüht sind und bemüht sein müssen, die nunmehr nach Zahlung existenten Debenture Instruments in den Secondary Markt hinein zu verkaufen. In diesem Secondary Markt sind jetzt wiederum Banken und zwar in der Regel die Großbanken tätig, die den Ankauf sowie weiteren Verkauf der nunmehr existierenden Papiere organisieren. Diesen Banken ist aber gleichermaßen wie den emittierenden Banken untersagt, mit eigenem Geld bzw. Kapital die Papiere aufzukaufen und so dann weiter zu verkaufen. Sie dürfen nicht einmal darum werben, dass Kapitalgeber sich an diesem Programm beteiligen.

Ebenso wenig sind Insichgeschäfte zulässig, denn es wird immer wieder vorkommen, dass emittierende Banken im Primär Markt zugleich auch tätig sind im Sekundär Markt, dann aber mit Papieren anderer Banken als Marktteilnehmer. Diese Papiere werden so dann schließlich in einer oder mehreren Stufen an institutionelle Investoren verkauft, die diese Papiere in ihr Portefolio aufnehmen.

Da Insichgeschäfte bzw. Kreditgeschäfte unter allen Umständen vermieden werden müssen und auf die Beachtung der vorgenannten Regeln sehr streng geachtet werden muß, zum anderen aber ungeheuer große Kapitalmengen täglich bewegt werden zur Deckung des Bedarfs auf der Seite der emittierenden Banken bzw. der institutionellen Anleger, muß der Entscheidungsablauf und der Kapitalfluss von der politisch-ökonomischen Entscheidung der USA über die genehmigte Emission sowie den vorher sichergestellten Ankauf durch die Commitment-Holder, hin zu dem Sekundär Markt mit dem Ankauf der Papiere von dem Commitment-Holder über den vorher organisierten Wiederverkauf dieser Papiere an Käufer mit der jeweiligen Bereitstellung von privaten Investitionen bis hin zu dem Ankauf der Papiere durch institutionelle Anleger abgesichert sein.

Schon die Organisation dieser ganzen Schritte erfordert ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit unter den Beteiligten und ist für ein Massengeschäft mit unerfahrenen Privatanlegern gänzlich untauglich. Ebenso wenig ist es tauglich für die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl, häufig im internationalen Geschäft unerfahrener Banken. Insofern ist es nur konsequent, wenn sich diese Geschäfte auf eine begrenzte Anzahl erfahrener Banken und Endabnehmer beschränken.

Es versteht sich von selbst, dass diese Geschäfte nur dann funktionieren können, wenn bei allen Beteiligten ein finanzieller Anreiz in Gestalt von interessanten Renditen, verbunden mit Sicherheit, gegeben ist. Es müssen letztlich alle Beteiligten an diesen Maßnahmen verdienen und zugleich sicher sein, dass diese Geschäfte dauerhaft funktionieren. Bei den USA und einigen anderen internationalen Organisationen steht dabei sicherlich die Absicherung der Strategien sowie die Kapitalschöpfung für notwendige Projektfinanzierungen in der ganzen Welt im Vordergrund. Diese Projekte, z. B. des IWF bzw. der UNO könnten über staatliche Maßnahmen keinesfalls finanziert werden und bedürfen insofern der Inanspruchnahme der privaten Kapitalmärkte. Bei allen anderen Beteiligten rechnen sich allerdings diese Investitionen und die Teilnahme an diesem internationalen Bankinstrumentenhandel. Die jeweiligen Renditen werden dabei in der Weise sichergestellt, dass die Papiere erheblich unter dem Nominalwert emittiert und so dann schrittweise weiter gehandelt werden bzw. indem diese Papiere bei längeren Laufzeiten zusätzlich Zinserträge gewähren und damit Renditen ermöglichen. Dabei ist der Nutzeffekt für die beteiligten Banken vor allen Dingen im Sekundär-Markt keinesfalls nur auf das Verdienen von Provisionen beschränkt. Der wohl größere Nutzeffekt besteht darin, dass sie mit der Einlage sich außerhalb der Bilanz Liquidität verschaffen, die sie gegenüber der Federal Reserve so dann mit einem bis zu zweistelligen Multiplikator als Grundlage für günstige Kredite einsetzen können, die sie ihrerseits dann zu den banküblichen Zinsen an dritte Kreditsuchende weiterreichen.

Insgesamt hat sich hiermit im Laufe der Zeit eine Transaktionsstruktur herausgebildet, die für die amerikanische Währung als Weltleitwährung und zugleich für den US Dollar als Kapitalsammelzentrum nicht nur für die USA, sondern für die gesamte Welt, für das Finanzierungs- und Bankensystem von extremer Bedeutung ist. Bei dieser Komplexität und Sensibilität der politisch ökonomischen Anforderungen und Problemfelder  ist es unabdingbar, dass zur Absicherung und weiteren Entwicklung des Systems strikte Geheimhaltung unter allen Beteiligten ein zwingendes Gebot ist. Eine unqualifizierte und uninformierte Teildiskussion einzelner Aspekte in der Öffentlichkeit würde dem System eminent abträglich sein, ohne irgendwelche Nutzeffekte zu produzieren.

4.Stellung des privaten Investors im Instrumentenhandel

Aus der vorhergehenden Darstellung der Zielsetzung sowie der Struktur des internationalen Handels mit Bankinstrumenten auf US-Dollar-Basis ergibt sich unzweifelhaft, dass Institutionen und Personen, die nicht zu dem engen Kreis derer am Handelsablauf beteiligten Institutionen vertreten gehören, vor allem aber auch private Investoren keinerlei eigenständige Funktionen in diesem System wahrnehmen können und dürfen. Die Aufgabe der Privatinvestoren beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung von Kapital, das so dann ausschließlich für den An- und Verkauf von Bank Debenture Instrumenten eingesetzt wird. Aufgrund des vorgegebenen Systems ist es auch nicht möglich, dem privaten Investor, gleichgültig mit welchen Größenordnungen er am System partizipiert, irgendwelche Einflussmöglichkeiten zu eröffnen, insbesondere sich an der Auswahl von Dokumenten im Bereich des Ankaufs bzw. Verkaufs zu beteiligen. Da es aus verständlichen Sicherheitsgründen nicht möglich ist, den privaten Investor über Struktur und Qualität der jeweiligen Transaktionen zu unterrichten, ist er auch nicht einmal in der Lage, auch bei intensiverer Kenntnis der Einzelfaktoren, die Wertigkeit der jeweiligen Investitions- bzw. Steuerungsmaßnahmen zu überschauen und selbständig zu beurteilen. Alle etwaigen Versuche einzelner Investoren, intimere Kenntnisse über das Trading mit ihren Geldern zu erlangen sind daher von vorn herein zum Scheitern verurteilt und zwecklos. Sie stoßen hier im übrigen auch bei den wirklich beteiligten handelnden Personen und Institutionen auf eine Mauer des Schweigens.

Für den privaten Investor besteht aber andererseits ein elementares Interesse daran, den Rückfluß des investierten Kapitals abzusichern, eine Mindestrendite zu erhalten bzw. im Falle der Nichterreichung der Ertragsziele die Notbremse zu ziehen und das investierte Kapital zurückzuziehen. Dies sind in jeder Hinsicht legitime Interessen, denen auch entsprochen werden muß und heute bei seriösen Personen und Institutionen, die das Kapital zur Verwaltung übernehmen, entsprochen wird.

Dabei ist zunächst einmal das Wichtigste, die sehr große und undurchsichtige Grauzone vermeintlicher Händler oder Beteiligter an diesem internationalen Handel mit Bankinstrumenten zu durchdringen. Das ist keine leichte, gleichwohl aber eine lösbare Aufgabe. Um überhaupt sinnvolle Beteiligungsstrategien aus der Sicht des privaten Anlegers zu definieren, muß man begreifen, dass es nur zwei Einfallstore überhaupt für die Beteiligung an derartigen Programmen gibt. Das eine Einfallstor sind die bereits erwähnten Commitment-Holder, die stets auf der Suche nach Kapital sind. Deren Finanzvolumen bzw. deren Vorstellungen bewegen sich aber in einer Größenordnung, die frühestens bei 100 Mio US Dollar anfangen, in der Regel jedoch höher angesiedelt sind. Diese wenigen Commitment-Holder können zwar Sub-Commitments an Dritte mit geringeren Größenordnungen vergeben, aber auch da sind immer noch sehr große Beträge erforderlich.

Ein zweites Einfallstor sind die Trading-Banken, die im Sekundär Markt angesiedelt sind und die frisch emittierten Papiere von den Commitment-Holdern kaufen und so dann weiterverkaufen. Auch diese Trading-Banken haben einen sehr großen Kapitalbedarf, je nachdem in welchen Größenordnungen sie das Trading betreiben. Aber auch hier sind Kapitalbeträge in der Regel von einer Mindestgröße von 10 Mio US Dollar erforderlich, um überhaupt an einem Trading-Programm beteiligt zu sein. Der private Investor hat allerdings faktisch keinerlei Möglichkeiten, direkt mit dem Commitment-Holder oder der Trading-Bank über eine Beteiligung an einem solchen Programm zu verhandeln, weil beide Institutionen unter keinen Umständen für ihre Tätigkeit werben dürfen und erst dann tätig werden dürfen, wenn der private Investor einen ernsthaften Kapitalnachweis in Mindestgrößenordnung erbracht hat.

Diese Aufgabe übernehmen nun vorgeschaltete Mittelspersonen mit etablierten Beziehungen zu den Trading-Banken, die sich selbst unterschiedlich bezeichnen, zum Teil als Trader, Trusties, Joint-Venture-Partner, Programm-Manager etc. Bei dieser nicht klar definierten Marktposition dieser wichtigen Mittelspersonen ist es naturgemäß sehr schwer, die echten Zwischenhändler bzw. Zwischenmanager von der großen Vielzahl unechter und zum Teil krimineller Elemente zu unterscheiden. Dies umso mehr, als der Blick für Realitäten sehr oft verstellt wird durch exorbitante Erwartungen. Als ein ziemlich sicheres Zeichen für unseriöse Geschäftspraktiken ist allerdings eine massive Diskrepanz zwischen geringer Einlage und hoher Rendite zu qualifizieren. Denn auch hier gilt die Regel, dass die Gewinnbeteiligungsmöglichkeiten umso größer sind, je höher die Einlage ist.

Um jetzt überhaupt eine gewisse Sicherheit in dem Vorfeld der Auswahl qualifizierter Mittelspersonen zu schaffen, sollte unter allen Umständen schon in den ersten Gesprächen darauf bestanden werden, dass ein in sich geschlossenes und transparentes Trading-Programm angeboten wird, das von dem Gesprächspartner als ein Joint Venture Partner oder Programm-Manager mit einer zu benennenden namhaften Großbank durchgeführt wird und für den privaten Investor entsprechende handfeste Sicherheiten für den Kapitalrückfluß, die Rendite bzw. im Falle der Nichtrendite das Herausnehmen der Substanz beinhaltet. Dabei ist die Höhe der Gewinnerwartung bei den ohnehin hohen Gewinnmargen nicht einmal so entscheidend, wie das Involviertsein namhafter Banken und Personen, die einen Namen und Ruf zu verlieren haben.

Zu bedenken ist hier vor allem, dass derartige Trading-Programme aus einer Vielzahl einzelner, z. T. unterschiedlicher Bank-Debentures bestehen muß, wenn es über einen längeren Zeitraum, z. B. über ein Jahr laufen soll. Jeder einzelne Handel mit einem Papier setzt einen organisierten An- sowie Verkauf voraus, der in der Regel noch am gleichen Tag zu vollziehen ist. Wer also ein Jahresprogramm anbietet mit mindestens einem An- und Verkauf pro Woche, in der Regel jedoch mit vier Transaktionen pro Woche, muß mindestens 40 Wochen pro Jahr sicher stellen, dass das Trading Programm funktioniert. Das setzt allerdings Erfahrungen und Beziehungen auf Seiten des Programm-Managers voraus. Wenn man sich dabei die komplexen Vorbedingungen und Abläufe vergegenwärtigt, wie sie bereits in Abschnitt 3 dargestellt worden sind, hat man keine Schwierigkeiten, sich vorzustellen, dass an den Trader und die Trading-Bank hohe Anforderungen gestellt werden. Diese Aufgaben können nur von wenigen Personen bzw. Institutionen überhaupt bewältigt werden.

Richtig ist allerdings, dass der private Investor vor Beginn ernsthafter Verhandlungen den unzweifelhaften Kapitalnachweis erbringen muß für das Kapital, welches er bereit ist zu investieren. Das ist, wie bereits dargestellt, weniger eine Frage der Absicherung des Programm-Managers als Zwischenperson, sondern eine Grundvoraussetzung überhaupt, damit Gespräche mit der Trading-Bank geführt werden und eine Einstellung des Kapitals für das Trading möglich ist.

 Für ein sinnvolles strategisches Vorgehen des privaten Investors ist es daher empfehlenswert, mit dem Programm-Manager ( Agent, Trader, Treuhänder, Bevollmächtigter ), ein organisiertes Vorgehen abzustimmen, das im Endergebnis den Investor weitest möglich absichert.

 

Hierzu sind folgende Schritte empfehlenswert.

Letter of Intent ( LOI )

Ein Schreiben des privaten Investors an den Programm-Manager, in dem alle wichtigen Maßnahmen und Vereinbarungen festgehalten werden: Zu diesen Schritten und Maßnahmen gehören:

Höhe der Investition

Anzahl der Transaktionen pro Woche

Anzahl der Trades im Jahr

Gesamtrendite pro Trade mit Beteiligung des Programm-Managers sowie Mindestrendite für den Investor

Abschluß eines entsprechenden Trading- oder Kooperationsvertrages mit dem Programm-Manager mit entsprechendem Inhalt

Festlegung der akzeptierten Bankinstrumente sowie der emittierenden Banken ( Formular )

Endorsement des Trading – Programmes durch die Trading Bank

Garantierte unbedingte Zurückzahlung der Investitionssumme zzgl. banküblicher Verzinsung nach einem Jahr durch die Trading-Bank oder eine andere Prime Bank ( Formular )

Festlegung des Kapitalnachweises sowie der Einbringung der Investitionssumme in die Trading Bank mit Festlegung des Kontos ( Formular )

Gemeinsames Treffen mit dem Programm-Manager und der Trading Bank zur Erledigung der         verschiedenen formellen Zeichnungsmaßnahmen

 Eröffnung eines gemeinsamen Kontos mit dem Programm-Manager in einer anderen namhaften und zuverlässigen Bank mit Festlegung der Zeichnungsberechtigung  zwecks Verwendung und weiterer Veranlassung

Eindeutige Festlegung der Zeitplanung mit Beginn des Programms sowie der Rechnungslegung und Ergebnisausschüttung

Parallel und gleichzeitig mit dem Letter of Intent sind die verschiedenen Verträge und einzelnen Anlagen zu formulieren und festzulegen, so dass es nach Erstellen des Letter of Intent keine Diskussionen mehr geben kann.

 

 

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